Kamera Klinik GmbH
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Sonntag, 5. September 2010
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kamera Klinik GmbH E-Mail

1.Geltungsbereich


Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Auftragserteilung und Leistungsumfang

a) Kamera Klinik GmbH (im folgenden als KK GmbH genannt) erbringt Service-Leistungen nach Maßgabe und in dem Umfang, wie vom Kunden im Auftrag beschrieben und von KK GmbH bestätigt.

b)Hat der Kunde bei Auftragserteilung den Service-Auftrag nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile und/oder die Behebung bestimmter Mängel begrenzt, setzt KK GmbH das Gerät so instand, dass die volle Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung hergestellt ist.
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c)Hat der Kunde den Auftrag im vor beschriebenen Sinne beschränkt, wird KK GmbH nur die in Auftrag gegebenen konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung herstellen. In solchen Fällen kann das Gerät trotz der ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur noch schwerwiegende Störungen aufweisen.

d)Setzt der Kunde KK GmbH eine Reparaturkostengrenze, und kann die Reparatur zu den vorgegebenen Kosten nicht durchgeführt werden, wird, sobald das fest steht, die Reparaturmaßnahme erst weitergeführt, wenn das Einverständnis des Kunden für die Durchführung zu den erforderlichen höheren Kosten eingeholt worden ist. Verweigert der Kunde sein Einverständnis zu der vollständigen Reparatur zu höheren Kosten, erhält er das Gerät in dem Zustand zurück, in dem die Benachrichtigung im Sinne des Vorbeschriebenen erfolgte.

3. Kostenvoranschlag:


a)KK GmbH erstellt Kostenvoranschlag nur auf besonderen Auftrag zu diesen Bedingungen sowie immer dann, wenn eine vom Kunden gesetzte Reparaturkostengrenze nicht eingehalten werden kann. Sie sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand zu den gültigen Preisen der Service-Preisliste berechnet. Sie sind verbindlich, wenn der Reparaturauftrag binnen 30 Tagen erteilt und das Gerät zwischen Kostenermittlungserstellung und Auftrag nicht benutzt worden ist. Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dieser ist kurzfristig nicht erreichbar, die Arbeiten sind notwendig und die Gesamtkosten erhöhen sich hierdurch nicht um einen höheren Prozentsatz als 10%.

b) Im Rahmen der Erstellung einer Kostenermittlung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Folgen lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme der Kostenermittlung den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als die Kosten dafür nach der Service-Preisliste den Betrag von 40% der Kosten der Kostenermittlung nicht überschreiten oder wenn der Kunde dies ausdrücklich gegen
Kostenerstattung wünscht.

Gewährleistung:

a) Reparaturleistungen von der Firma KK GmbH die innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Abnahme einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden war, werden in angemessener Frist unentgeltlich nachgebessert oder nach Wahl von der Firma KK GmbH neu vorgenommen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung/Neuvornahme können Sie die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Reparaturkosten verlangen. Dies gilt auch, wenn sich der Firma KK GmbH trotz Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit der Nachbesserung/Neuvornahme in Verzug befindet. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

b) Kommen Sie mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr auf Sie über. Für den zufälligen Untergang des Reparaturgutes sind wir nicht verantwortlich. Bei Versendung geht die Gefahr auf Sie über, sobald wir das Reparaturgut zur Versendung ausgeliefert haben.

c). Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln auf Grund unsachgemäßer Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung. Fernerhin leistet der Firma KK GmbH keine Gewähr für Schäden, die durch Selbstverschulden oder durch Eingriffe von nicht autorisierten Personen oder Werkstätten verursacht werden. Hinsichtlich der Beweislast gilt die gesetzliche Regelung.


Versandkosten:

a)Alle Fracht, Frachtneben- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

b)Für eingesandte/überbrachte Geräte geht die Gefahr auf KK GmbH über, sobald diese Geräte bei KK GmbH eingehen.

c)Bei Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden bei KK GmbH auf diesen über. Bei Versand per Post oder Fracht geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn und sobald das Gerät entweder einem Spediteur/Frachtführer beziehungsweise der Bundespost übergeben worden ist oder das Betriebsgelände von KK GmbH anderweitig verlassen hat.

d)KK GmbH wählt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Versandwege, Spediteure und Frachtführer für den Rückversand der Geräte aus. Es ist Sache des Kunden, etwaige Transportschäden und dabei einzuhaltende Fristen selbst zu beachten und geltend zu machen.

c)Werden Geräte an KK GmbH übergeben oder übersandt, erfolgt der Rückversand von KK GmbH in geeigneter, handelsüblicher Verpackung.

Wirksamkeit

Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von KK GmbH.





 
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